Hilfs- und Sterbefonds
Der Hilfsfonds hat den Zweck zur schnellen und unkomplizierten Soforthilfe für unverschuldet in Not geratene Mitglieder beziehungsweise deren Angehöhrige.
Hilfsfonds
Der Hilfsfonds hat den Zweck der schnellen und unkomplizierten Soforthilfe für unverschuldet in Not geratene Mitglieder beziehungsweise deren Angehörige. Sie kennen einen Menschen welcher Hilfe benötigt, oder Sie befinden sich selbst in einer Notlage? Schreiben Sie uns! Die Höhe der Unterstützung wird per Antrag des Bedarfsträgers je nach Notlage vom Vorstand im Rahmen einer ordentlichen Vorstandssitzung bestimmt.
Satzungen: pdf-Datei
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