Hilfs- und Sterbefonds

Der Hilfsfonds hat den Zweck zur schnellen und unkomplizierten Soforthilfe für unverschuldet in Not geratene Mitglieder beziehungsweise deren Angehöhrige.

Hilfsfonds

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Der Hilfsfonds hat den Zweck der schnellen und unkomplizierten Soforthilfe für unverschuldet in Not geratene Mitglieder beziehungsweise deren Angehörige. Sie kennen einen Menschen welcher Hilfe benötigt, oder Sie befinden sich selbst in einer Notlage? Schreiben Sie uns! Die Höhe der Unterstützung wird per Antrag des Bedarfsträgers je nach Notlage vom Vorstand im Rahmen einer ordentlichen Vorstandssitzung bestimmt.

 

  1. Spenden zu Gunsten des Fonds sowie Spenden bei Veranstaltungen mit karitativem Zweck werden vollständig auf das Konto des Fonds überwiesen und sind wie Punkt 2 und 3 zweckgebunden.
  2. Sollten bei Veranstaltungen der Unteroffiziersgesellschaft Steiermark finanzielle Überschüsse erzielt werden, dann werden 10% dieser Überschüsse auf das Konto des Fonds überweisen.
  3. Das Konto muss zu Beginn jedes Geschäftsjahres mit ca. € 10.000,- Euro gedeckt sein. Sollten Einnahmen aus Punkt 1 und 2 nicht ausreichen, um diese Höhe zu erreichen, wird der fehlende Beitrag aus dem Konto der Unteroffiziersgesellschaft Steiermark ergänzt und auf das Konto des Hilfsfonds überwiesen.

Satzungen: pdf-Datei

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